AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hochzeitsplanerei Allgäu
vertreten durch Susanne Bucher
Stand: November 2018

1. Verhältnis Auftraggeber & Auftragnehmer
1.1 Der Auftraggeber – als Veranstalter – beauftragt die Agentur
Hochzeitsplanerei Allgäu (im weiteren Agentur benannt), vertreten durch
Susanne Bucher, mit den im Angebot beschriebenen und/oder im Vertrag fest-
gehaltenen und bestätigten Leistungen.
1.2 Der Auftragnehmer – die Agentur – ist verpflichtet, seine Leistungen
nach den Grundsätzen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns unter
Beachtung der Interessen des Auftraggebers zu erbringen. Insbesondere
verpflichtet er sich zur gewissenhaften Beratung des Auftraggebers und
Überwachung der Lieferanten und Subunternehmer (im Weiteren als Dienst-
leister benannt). Die Agentur haftet nicht für operative Fehler externer
Dienstleister.
1.3 Die Agentur agiert nur als Vermittlerin für Dienstleister. Die Verträge
werden direkt zwischen dem Brautpaar und den Dienstleistern abgeschlossen.

2. Leistungsumfang
2.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen und das Honorar (Entgelt) ergibt
sich aus der schriftlichen Vereinbarung, welche in einer Auftragsbestätigung
und einem Vertrag festgehalten werden.
Änderungen und zusätzliche Vereinbarungen bedürfen einer ausdrücklichen
Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern und müssen unverzüglich schrift-
lich festgehalten werden.
2.2 Der Auftraggeber stellt der Agentur schriftlich einen verbindlichen
Budgetrahmen zur Verfügung.
Dieser Budgetrahmen darf von der Agentur nur mit ausdrücklicher Zustimmung
des Auftraggebers überschritten werden.
2.3 Damit die Agentur im Namen des Auftraggebers agieren und Verträge ab-
schließen kann, wird hierfür eine entsprechende Vollmacht für die Agentur
erstellt und von beiden Parteien unterzeichnet. Die Agentur verpflichtet
sich, keine Absprachen und Vereinbarungen mit Dienstleistern zu treffen, ohne
den Auftraggeber im Vorfeld vollumfänglich darüber informiert zu haben.

3. Angebot und Bestellung
Alle Angebote der Agentur Hochzeitsplanerei Allgäu sind nur während des im
Angebot aufgeführten Zeitraumes gültig. Falls keine andere Vereinbarung ge-
troffen wird, sind die Angebote 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. In be-
sonderen Fällen ist eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer möglich und muss
schriftlich festgehalten werden.
Die Angebote werden stets individuell und schriftlich erstellt und dem
Auftraggeber per E-Mail übermittelt.
Der Auftrag gilt als bestätigt, sobald eine positive Rückmeldung des Auftrag-
gebers bei der Agentur vorliegt. Bestätigungen per E-Mail sind auch ohne
Unterschrift gültig, jedoch muss eine unterzeichnete Version der Auftragsbestätigung  im Nachgang der Agentur zur Verfügung gestellt werden.

4. Vermietung der Candybars
4.1 Die Mietgegenstände sind ungeachtet des Mietverhältnisses Eigentum der
Agentur Hochzeitsplanerei Allgäu. Der Auftraggeber (Mieter) hat darüber
hinaus alle Mietgegenstände frei von Rechten Dritter zu halten.
4.2 Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände samt Zubehör (inkl.
Verpackung und Transportbehälter) sorgfältig und ordnungsgemäß zu behandeln,
sie gegebenenfalls beaufsichtigen zu lassen und vollständig und unbeschädigt
an die Agentur (Vermieter) zurück zu geben. Eine Überlassung an Dritte oder
Verbringung an andere Orte ist untersagt, außer es wurde ausdrücklich mit
der Agentur (Vermieter) vereinbart.
4.3 Der Mieter trägt die Verantwortung für die Mietgegenstände von der Über-
nahme bis zur Rückgabe der Ware. Bei Schäden (ganz egal welcher Art) haftet
der Mieter während der gesamten Mietperiode.
Bruch- und/oder Fehlmengen der Mietgegenstände oder Transportbehälter werden
von der Agentur zum Wiederbeschaffungs- oder Reparaturpreis in Rechnung ge-
stellt.
Der Mieter ist darüber hinaus in Kenntnis gesetzt, dass die Mietgegenstände
nicht versichert sind.
4.4 Die Mietgegenstände werden durch die Agentur oder ausgewählte Transport-
dienstleister geliefert. Die Transportkosten werden je nach Umfang der
Lieferung, Zeit und Entfernung des Veranstaltungsortes errechnet und in dem
Angebot gesondert ausgewiesen.
Sobald die Mietgegenstände durch die Agentur aufgestellt und eindekoriert wurden,
beginnt die Haftung des Mieters für die gelieferten Mietgegenstände.
4.5 Die Mietgegenstände können nach Absprache und mit dafür geeigneten Fahr-
zeugen zu den angegebenen Geschäftszeiten selbst abeholt werden. Eine Termin-
vereinbarung ist hierfür notwendig.
Die Haftung des Mieters für die von der Agentur bereitgestellten Mietgegen-
stände beginnt mit dem Beladen seines Transportfahrzeuges. Der Mieter hat für
einen gesicherten Transport zu sorgen, sodass weder Personen, noch Gegen-
stände zu Schaden kommen. Die Haftung des Mieters für die Mietgegenstände
endet nach der Rücknahme durch die Agentur und die Prüfung auf Vollständig-
keit.

5. Bezahlung
5.1 Die Zahlungsmodalitäten werden schriftlich/vertraglich vereinbart.
5.2 Die Bezahlung hat per Überweisung auf das im Vertrag angegebene Konto
zu erfolgen.
5.3 Sofern keine besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden,
sind 50% der im Angebot genannten Rechnungssumme gleich nach Annahme der Auftragsbestätigung innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur
Zahlung fällig.
Die restlichen 50%, der im Angebot genannten Rechnungssumme, sind nach er-
folgter Rechnung noch vor der Hochzeit innerhalb von 10 Arbeitstagen ab
Rechnungsdatum fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in
Höhe von 15% der Rechnungssumme.
5.4 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder anderen Ansprüchen egal welcher Art, zurück zu halten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen.

6. Kündigung
6.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der Agentur
jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses
verpflichtet den Auftraggeber jedoch zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes
abzüglich der, aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses,
eingesparten Aufwendungen.
6.2 Das Recht der Kündigung steht der Agentur insbesondere dann zu, wenn
vereinbarte Zahlungen durch den Auftraggeber nicht zum fälligen Zeitpunkt
gezahlt werden, bzw. wenn trotz Aufforderung Leistungen des Budgets im Rahmen
der vertraglichen Vereinbarung nicht gezahlt werden. In diesem Fall berechnet
die Agentur die voll vereinbarte Rechnungssumme, abzüglich der, aufgrund der
vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses, eingesparten Aufwendungen.
6.3 Im Krankheitsfall behält sich die Agentur das Recht vor, eine geeignete
Vertretung zu beauftragen und einzusetzen.

7. Vertraulichkeit
7.1 Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich
aus dem Geschäftsverhältnis entstandenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch
nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
7.2 Sollte eine oder mehrere der in diesem Vertrag getroffenen Vereinba-
rungen rechtlich unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der anderen
Vereinbarungen nicht berührt.
7.3 Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Bearbeitung Daten gespeichert werden.

8. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand vereinbaren beide Parteien den Standort der Agentur
Hochzeitsplanerei Allgäu und die Anwendung deutschen Rechts.